Lohnabrechnung in Belgien

Im Zuge der Globalisierung der Wirtschaft nimmt die Bedeutung des internationalen Einsatzes von Mitarbeitern immer weiter zu. Eine steigende Anzahl von Arbeitnehmern deutscher Unternehmen ist im Ausland tätig. Dieser grenzüberschreitende Einsatz von Arbeitnehmern betrifft insbesondere die Bereiche des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts.

Was aber ist unter einer „Arbeitnehmerentsendung“ zu verstehen?

Von einer Arbeitnehmerentsendung nach bspw. Belgien spricht man dann, wenn ein Arbeitnehmer

  •  auf Weisung des deutschen Arbeitgebers
  •  für einen bestimmten Zeitraum in Belgien für diesen tätig ist.

Stellt also z. Bsp. ein deutsches Unternehmen vor Ort in Belgien einen belgischen Vertriebsmitarbeiter / Sales Manager für den Bereich Belgien ein, so liegt keine Entsendung vor.

Der in Belgien tätige belgische Vertriebsmitarbeiter / Sales Manager unterliegt der belgischen Sozialversicherung. Die Lohnsteuer ist in Belgien abzuführen. Die Payroll ist in Belgien abzuwickeln, es ist also eine belgische Lohn- und Gehaltsabrechnung zu erstellen.