Deutsche bzw. ausländische Unternehmen, die im vergangenen Jahr in Belgien geschäftlich aktiv waren – bspw. im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen in Belgien – sind möglicherweise gemäß belgischem Recht verpflichtet, noch dieses Jahr die sog. Steuererklärung der Gebietsfremden in Belgien abzugeben – déclaration à l’impôt des non-résidents bzw. aangifte in de belasting van niet-inwoners (Veranlagung in 2020 der Einkünfte in 2019).

Für Unternehmen, deren Geschäftsjahr am 31.12.2019 endet, läuft die Frist am 15.01.2021 ab.

Die Steuererklärung sollte also bei Bestehen einer solchen Verpflichtung (was im Einzelfall geprüft werden kann) zeitnah abgegeben werden. In der folgenden Übersicht sind die (derzeitigen) Abgabefristen der Steuererklärungen zur Körperschaftsteuer, zur Steuer der Gebietsfremden und zur Steuer der juristischen Personen aufgelistet.

Ende Geschäftsjahr Frist Einreichung der Steuererklärungen
      31.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020 15.01.2021
von 01.02.2020 bis einschließlich 29.02.2020 15.01.2021
von 01.03.2020 bis einschließlich 31.03.2020 15.01.2021
von 01.04.2020 bis einschließlich 30.04.2020 15.01.2021
von 01.05.2020 bis einschließlich 31.05.2020 15.01.2021
von 01.06.2020 bis einschließlich 30.06.2020 01.02.2021
von 01.07.2020 bis einschließlich 31.07.2020 01.03.2021
von 01.08.2020 bis einschließlich 31.08.2020 31.03.2021
von 01.09.2020 bis einschließlich 30.09.2020 30.04.2021
von 01.10.2020 bis einschließlich 31.10.2020 31.05.2021
von 01.11.2020 bis einschließlich 30.11.2020 30.06.2021
von 01.12.2020 bis einschließlich 30.12.2020 02.08.2021

Zuletzt aktualisiert im Januar 2021