Umsatzsteuer in Belgien

Sie haben als deutsches Unternehmen Montagearbeiten oder Reparaturarbeiten in Belgien vorgenommen?

Sie haben also über die Lieferung von zum Beispiel fertigen Anlagen hinaus Werkleistungen in Belgien erbracht?

Dann dürfte es sich um eine grundstücksbezogene Leistung gehandelt haben. Dadurch wurde die Umsatzsteuerpflicht am Leistungsort Belgien begründet.

Eine umsatzsteuerliche Registrierung in Belgien wäre dann erforderlich, um die Umsatzsteuer in Belgien abführen zu können.

Wenn Sie nur gelegentlich Arbeiten in Belgien ausführen, empfiehlt sich eine „vereinfachte“ Registrierung.

Ob Sie in Belgien umsatzsteuerpflichtig sind, sollte gründlich geprüft werden. Spätestens bevor Sie Ihre Rechnung erstellen. Denn in der Rechnung muss gegebenenfalls belgische Umsatzsteuer ausgewiesen werden.