Infolge der während der Covid-19-Pandemie geltenden (Reise-) Beschränkungen arbeiteten viele Grenzgänger(-innen) vom Homeoffice in ihrem jeweiligen Wohnsitzstaat aus.

Die (internationalen) Regelungen hinsichtlich des zuständigen Sozialversicherungssystems im Falle von Telearbeit/ Homeoffice wurden daher ausnahmsweise vorübergehend sehr flexibel ausgelegt.1

Ein Angestellter konnte danach bspw. weiterhin den belgischen bzw. deutschen Bestimmungen über die soziale Sicherheit unterliegen, auch wenn er zu einem «wesentlichen Teil» im Homeoffice in seinem Wohnsitzstaat arbeitete, welcher nicht Belgien bzw. Deutschland war. Diese Ausnahmeregelung sollte eigentlich zum 30.06.2022 auslaufen.

Nun hat die (europäische) Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit beschlossen, dass die besonderen Regelungen weiterhin bis Ende 2022 gelten sollen.

Die bisherige Zuständigkeit im Bereich der sozialen Sicherheit ändert sich also nicht – unabhängig davon, in welchem Umfang die Tätigkeit im Wohnstaat (EU/EFTA) ausgeübt wird.

Die zusätzliche Frist von sechs Monaten ermöglicht es Verwaltung, Arbeitgebern und Angestellten, sich entsprechend zu organisieren. Die Verwaltungskommission bewertet die spezifische Situation der Telearbeit weiter und plant, entsprechende strukturelle Maßnahmen auszuarbeiten.

Bitte beachten Sie, dass dies lediglich den Aspekt der Sozialversicherung und nicht den der Lohnsteuer betrifft.

Die Übergangsfrist gilt sowohl für bestehende als auch für neue Telearbeitstätigkeiten.

Im Einzelfall sollte die konkrete Situation gut überprüft werden – sprechen Sie uns im Falle von Rückfragen einfach unverbindlich an.


  1. Grenzüberschreitende Telearbeit
    Grenzüberschreitende Telearbeit ist Arbeit, die geleistet wird:
    a) außerhalb der Geschäftsräume des Arbeitgebers oder des Ortes, an dem die Arbeit normalerweise verrichtet wird,
    b) in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sich die Räumlichkeiten des Arbeitgebers oder der Geschäftssitz befinden
    und
    c) unter Verwendung von Informationstechnologie, um mit dem Arbeitsumfeld des Arbeitgebers oder des Unternehmens in Verbindung zu bleiben.