Gilt in Luxemburg eine erweiterte Meldepflicht?
Im Falle der Entsendung von Mitarbeitern aus dem Ausland nach Luxemburg muss diese Entsendung jeweils der zuständigen Behörde gemeldet werden. Bisher mussten für jeden entsandten Mitarbeiter bereits eine Anzahl Dokumente bei der Behörde eingereicht werden (u. a. Arbeitsvertrag, A1-Bescheinigung und Qualifikationsnachweis). Nunmehr müssen zusätzlich weitere Dokumente vorgelegt werden – wie etwa Lohnzettel, Zahlungsbelege und Arbeitsnachweise […]