Mitarbeiterentsendung nach Belgien

Sie beabsichtigen, zwecks Durchführung eines Bau- oder Montageauftrags in Belgien vorübergehend Personal nach Belgien zu entsenden?

Eine der vier Grundfreiheiten innerhalb der Europäischen Union ist zwar der freie Dienstleistungsverkehr.

Trotzdem sind vor der Erbringung von Bau- und Montagetätigkeiten im Nachbarland Belgien einige Meldepflichten zu berücksichtigen.

Im Folgenden stelle ich Ihnen die zu beachtenden Meldeformalitäten dar:

  1. Limosa

Alle Mitarbeiter, die vorübergehend nach Belgien entsandt werden sollen, müssen vor Einsatzbeginn bei der zuständigen Behörde in Belgien registriert werden. Nach der erfolgreichen Meldung der Mitarbeiterentsendung ist der sog. „LIMOSA“-Meldenachweis während des Einsatzes in Belgien mitzuführen und im Falle einer Kontrolle vorzuzeigen. Benötigt wird von jedem Mitarbeiter weiterhin die Kopie der aktuellen A1-Bescheinigung.

  1. Umsatzsteuerliche Registrierung

Grundstücksbezogene Leistungen sind in Belgien grds. steuerpflichtig.

Sofern der Leistungserbringer Steuerschuldner ist, muss er sich in Belgien umsatzsteuerlich registrieren lassen und in seiner Rechnung mit 21% Mehrwertsteuer (Normalsteuersatz) ausweisen. Die Beantragung einer belgischen Umsatzsteuernummer dauert in der Regel ± 3 Wochen.

Die Steuerschuld wird aber auf den Leistungsempfänger übertragen, wenn es sich bei diesem um ein belgisches Unternehmen oder ein ausländisches Unternehmen handelt, das im Rahmen einer Fiskalvertretung eine belgische Umsatzsteueridentifikationsnummer besitzt. Im Falle dieser Verlagerung der Umsatzsteuerschuldnerschaft ist die umsatzsteuerliche Registrierung des Leistungserbringers in Belgien daher grds. nicht notwendig.

  1. Vertragsmeldung zur Sozialversicherung

Bau- und Montageunternehmen sind dazu verpflichtet, bei Erbringen von grundstücksbezogenen Leistungen in Belgien ab einem Auftragswert von € 30.000 netto (bei Einsatz Subunternehmer ab € 5.000,00) eine Vertragsmeldung vorzunehmen.

  1. Berufsspezifischer Qualifikationsnachweis

Bei reglementierten Berufen ist die Erbringung eines berufsspezifischen Qualifikationsnachweises durch Diplom/Meisterbrief oder EU-Bescheinigung notwendig.

  1. Anwesenheitsregistrierung

Bei grundstücksbezogenen Bauleistungen über einen Gesamtbetrag von min. € 500.000,00 netto ist grds. eine tägliche Anwesenheitsregistrierung der Arbeitnehmer erforderlich.

  1. ConstruBadge

Persönliches visuelles Identifizierungsmittel für jeden Bauarbeiter. Nähere Informationen finden Sie hier: http://www.construbadge.be/