Sie möchten Ihre Mitarbeiter belohnen? Talentierte Mitarbeiter behalten und langfristig an Ihr Unternehmen binden?

Die meisten Arbeitgeber denken dann zunächst an die Auszahlung eines klassischen bzw. traditionellen Bonus.

In diesem Fall bleibt aber nach Abzug von Beiträgen zur Sozialversicherung und Lohnsteuer Ihrem belgischen Mitarbeiter netto nicht so viel übrig.

Verglichen zum klassischen Bonus gibt es smartere Vergütungsinstrumente. Neben dem sog. Lohnbonus, kann ein Mitarbeiter zum Beispiel auch mit Warranten belohnt werden.

Hier eine kleine Beispielrechnung:

Klassischer Bonus Warranten
Bonus (brutto) € 4.000,00 € 4.000,00
SV – € 522,80
Steuerbar € 3.477,20 € 4.000,00
Lohnsteuer (53,50 %) – €1.860,30 – € 2.140,00
Kosten zu Lasten des AN (0,35 %) – € 14
NETTO € 1.616,90 € 1.846,00
-> ca. + 14 %

Was sind Warranten?

Ein Warrant ist mit einer Option zu vergleichen. Es handelt sich um ein derivatives Finanzprodukt. Es gibt dem Inhaber das Recht (es besteht also keine Verpflichtung), eine bestimmte Menge bestimmter Vermögenswerte zu einem im Voraus festgelegten Preis (Ausübungspreis) am Fälligkeitstag des Vertrages zu kaufen oder zu verkaufen.

Ihre Mitarbeiter können:

  1. die Warranten nach der ersten Börsennotierung verkaufen – so bleibt das Marktrisiko auf eine Nacht begrenzt;
  2. ihre Warranten später, aber vor Fälligkeit verkaufen;
  3. ihre Warranten in Anteile der zugrunde liegenden SICAV zum Ausübungspreis umwandeln.

Vorteile

  • abzugsfähige Berufskost auf Seiten des Arbeitgebers;
  • frei von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite[1];
  • bei den Mitarbeitern fällt keine zusätzliche steuerliche Belastung an, falls sie die Warranten später gewinnbringend verkaufen[2].

Der Vorteil gegenüber der Auszahlung eines ‚klassischen‘ Bonus liegt also auf der Hand. Für die Mitarbeiter bleibt zum einen netto mehr übrig. Die Lohnkosten des Arbeitgebers sind dank der Freistellung von den Sozialversicherungsbeiträgen deutlich niedriger. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass die Warranten nicht als Ersatz für ein Gehalt bzw. einen anderen Vorteil, auf den der Mitarbeiter eigentlich Anspruch hätte, das Urlaubsgeld oder das 13. Gehalt dienen dürfen. Weiterhin sollten sie nicht im Falle eines beendeten Arbeitsvertrags bzw. vormaligen Mitarbeitern gewährt werden.

Der Wert der Warranten muss zudem „in einem angemessenen Verhältnis zum übrigen Vergütungspaket“ stehen. Konkret bedeutet dies, dass bei einem Vergütungspaket maximal ein Betrag in Höhe von 20 % des normalen Gehalts in Form von Warranten ausgezahlt werden darf. Alles, was darüber hinausgeht, kann nicht mehr von der günstigen Sonderregelung für Warranten profitieren und wird daher als normaler Lohn behandelt.

Vorgehen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Implementierung, welche sich alle im Großen und Ganzen ähneln. Über eine digitale Plattform kann der ganze Prozess einfach abgewickelt werden. In Belgien werden Mitarbeitern Warranten oftmals im Rahmen eines Cafetaria-Systems (Vergütungsmodell) zur Auswahl gestellt.

[1] Sofern die Voraussetzungen des Gesetzes vom 26. März 1999 erfüllt sind und der Preis der Option zum Zeitpunkt des Angebots nicht unter dem Wert der Aktien liegt, auf die sich die Option bezieht.

[2] Zum 1. Januar 2026 wird aufgrund des Regierungswechsels in Belgien die steuerliche Behandlung von Kapitalgewinnen aus börsennotierten Finanzanlagen grundlegend reformiert. Es können hier also Änderungen auftreten.

Sprechen Sie uns im Falle von Rückfragen gerne an.

Stand: Juni 2025