Ab dem kommenden Jahr können Privatpersonen und Bauträger in Belgien landesweit alte Gebäude zu einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 6 Prozent abreißen und wieder aufbauen. Bisher galt dies nur für einige Gebiete Belgiens.

Um diesen ermäßigten Steuersatz anwenden zu können, müssen jedoch einige – hier nicht abschließend genannte – Voraussetzungen erfüllt sein.

  • So muss es sich bspw. um die alleinige und eigene Wohnung/Haus handeln. Es muss sich also um ein Haus oder um eine Wohnung handeln, die vorwiegend Wohnzwecken dient. Zweitwohnungen oder Wohnungen/Häuser, die vermietet werden sollen, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Regelung. Es darf zudem kein weiteres Wohneigentum vorhanden sein.
  • Das neu errichtete Haus/die neu errichtete Wohnung muss für einen Zeitraum von 5 Jahren die alleinige und eigene Wohnung des Bauherrn bzw. des Käufers bleiben.
  • Außerdem darf die Wohnfläche des wiederaufgebauten Hauses die Größe von 200 m² nicht überschreiten.

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt bei Vorliegen aller – hier nicht abschließend wiedergegebenen Voraussetzungen – auch für geplante Verkäufe durch Bauträger und für Sozialwohnungen.

Diese neue Regelung bezogen auf das gesamte Land ist zeitlich befristet und läuft zum 31. Dezember 2022 wieder aus.

Für bereits laufende Projekte können die Formalitäten zwecks Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersatzes bis zum 31. März 2021 noch erledigt werden.

Mithilfe dieser Regelung kann also die normalerweise im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 fällige Mehrwertsteuer um 15 Prozentpunkte gesenkt werden (der Normalsteuersatz beträgt in Belgien 21 %).

Bevor der ermäßigte Steuersatz angewandt wird, sollte im Einzelfall zuvor nochmals geprüft werden, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.