Seit dem Jahr 2024 können in Belgien landesweit alte Gebäude zu einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 6 % anstelle von 21 % abgerissen und wieder aufgebaut werden. Zuvor bestand bereits eine ähnliche Regelung, welche der Gesetzgeber jedoch mehrfach angepasst hat.
Der ermäßigte Steuersatz gilt für alle die Handlungen, die mit dem Abriss eines Gebäudes und dem anschließenden Neubau einer Wohnung auf derselben Katasterfläche zwecks
→ Bezugs und Wohnsitznahme durch den Bauherrn selbst oder
→ Vermietung an Privatpersonen, die dort Ihren Wohnsitz nehmen oder
→ Vermietung an oder durch eine öffentliche oder private juristische Person, die von der zuständigen Behörde für sozialen Wohnungsbau mit sozialer Zielsetzung anerkannt ist bzw. Vermietung an oder durch eine Sozialwohnungsagentur oder ein anerkanntes soziales Wohnungsunternehmen.
Um diesen ermäßigten Steuersatz anwenden zu können, müssen jedoch einige – hier nicht abschließend genannte – Voraussetzungen erfüllt sein.
- So muss es sich bis zum Ende des fünften Jahres nach der ersten Nutzung bzw. Inbesitznahme um die alleinige und eigene Wohnung des Bauherrn handeln.
- Die Wohnfläche der neuen Wohnung darf die Größe von 200 m² nicht überschreiten.
- Im Falle einer Vermietung muss diese langfristig (d. h. 15 Jahre) sein.
Bevor der ermäßigte Steuersatz angewandt wird, sollte im Einzelfall zuvor nochmals geprüft werden, ob sämtliche Voraussetzungen für den ermäßigten Steuersatz in Höhe von 6 % tatsächlich vorliegen.
Zudem sind der belgischen Finanzverwaltung spezielle Formblätter und Informationen zu übermitteln.
Sprechen Sie uns im Falle von Rückfragen gerne an.
Stand: November 2024