Entsendung nach Luxemburg

Sie beabsichtigen, einen Bau- oder Montageauftrag in Luxemburg auszuführen und entsenden hierfür Ihre Arbeitnehmer vorübergehend nach Luxemburg?

In einem solchen Fall stellen sich viele Unternehmen die Frage, ob und falls ja, welche Meldeformalitäten zu erledigen sind.

Der freie Dienstleistungsverkehr gehört zwar zu einer der vier Grundfreiheiten innerhalb der Europäischen Union. Gleichwohl sind vor der Durchführung von Bau- und Montagetätigkeiten in Luxemburg einige Melde- und Registrierungsformalitäten zu beachten und auch zu erledigen:

  1. Beantragung Ad-hoc-Zertifikat

Wenn Sie als Handwerks- oder Industrieunternehmen vorübergehend Dienstleistungen in Luxemburg erbringen möchten, so müssen Ihre grenzüberschreitenden Einsätze in Luxemburg zunächst bei der zuständigen Behörde in Luxemburg gemeldet werden. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen erteilt die luxemburgische Behörde ein sog. Ad-hoc-Zertifikat, welches ein Jahr lang gültig ist. Das Verfahren nimmt ca. 3 Wochen in Anspruch.

  1. Arbeitnehmerentsendung

Darüber hinaus müssen Ihre vorübergehend nach Luxemburg zu entsendenden Arbeitnehmer im Voraus bei der zuständigen Behörde in Luxemburg gemeldet werden. Nach erfolgreicher Meldung wird für jeden Mitarbeiter ein sog. Badge social ausgestellt. Dieser ist während des gesamten Einsatzes in Luxemburg mitzuführen und im Falle einer Kontrolle vorzuzeigen.

  1. Umsatzsteuerliche Registrierung

Grundsätzlich sind grundstücksbezogene Leistungen in Luxemburg umsatzsteuerpflichtig. Daher ist eine umsatzsteuerliche Registrierung grds. zwingend erforderlich. Der Normalsteuersatz beträgt in Luxemburg derzeit 17%.