Im Blogartikel vom 10. Mai 2020 haben wir bereits auf die neue Konsultationsvereinbarung zwischen dem Königreich Belgien und der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Besteuerung von Grenzpendlern aufgrund der COVID-19-Pandemie hingewiesen.
Diese Vereinbarung war befristet und wurde zunächst am 20. Mai 2020 schriftlich bis einschließlich 30. Juni 2020 verlängert.
Anschließend wurde die Vereinbarung am 25. Juni 2020 ein zweites Mal bis einschließlich 31. August 2020 verlängert.
Mit schriftlicher Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 24. August 2020 wurde sie anschließend bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Die vierte Verlängerung der Vereinbarung vom 06. Mai 2020 erfolgte schließlich am 11. Dezember 2020 – dieses Mal bis zum 31. März 2021. Die in der Konsultationsvereinbarung vom 06. Mai 2020 getroffene allgemeine Regelung, wonach die Konsultationsvereinbarung einseitig von jeder der zuständigen Behörden durch Mitteilung an die andere zuständige Behörde gekündigt werden kann, gilt jedoch weiterhin.
Stand: 15. Dezember 2020