Bauferien in Luxemburg?
In Luxemburg gibt es 3 Tarifverträge, die den luxemburgischen oder in Luxemburg tätigen ausländischen Unternehmen Sommer- und/oder Winterkollektivurlaub vorschreiben. An diese Bauferien haben sich also auch ausländische Unternehmen während Ihres Arbeitseinsatzes in Luxemburg zu halten.
Für diesen Winter bestimmt jedoch nur der Kollektivvertrag für den Hoch- und Tiefbau einen Winterkollektivurlaub, und zwar vom 16.12.2017 bis einschließlich 03.01.2018.
Auf Antrag kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Die Tarifverträge für das Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk sowie für Gipser- und Fassadenarbeiten hingegen sehen dieses Jahr keinen Winterkollektivurlaub vor (wohl aber allesamt für kommenden Sommer!).